- Depotschein
- Depositalschein; beim ⇡ Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als D. wird auch das ⇡ Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des D. Der D. ist ein ⇡ Legitimationspapier nach § 808 BGB.
Lexikon der Economics. 2013.