Depotschein

Depotschein
Depositalschein; beim  Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als D. wird auch das  Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des D. Der D. ist ein  Legitimationspapier nach § 808 BGB.

Lexikon der Economics. 2013.

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